Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Das Bauvorhaben liegt gem. § 30 Abs. 1 BauGB im Geltungsbereich des Bebauungsplanes GE Schlossfeld im Stadtteil Altfeld.

 

Vorgesehen ist der Neubau einer Industriehalle mit Büro und Sozialräumen sowie eines Pavillons mit Büro-, Besprechungs- und Ankleide- bzw. Sanitär- und Technikräumen. Ein Gebäudeteil der Halle sowie der Pavillon liegen zwar in der Baubeschränkungszone, die geplante Bebauung ist jedoch nach Abstimmung durch den Bauherrn mit der Autobahndirektion möglich. Zudem werden 20 Stellplätze auf dem Baugrundstück hergestellt. Gemäß dem Freiflächengestaltungsplan wird die Begrünung entsprechend der städtischen Stellplatzsatzung erfolgen.

 

Bezüglich der fehlenden 50-prozentigen Dachbegrünung ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Industriehalle erforderlich. Aufgrund der vorgesehenen Solaranlage auf dem Dach der Industriehalle wird eine 50-prozentige Dachbegrünung nicht erreicht. In Anbetracht der Notwendigkeit von alternativen Energien und bei einer entsprechenden Kompensation der Begrünung auf dem Grundstück, kann einer Befreiung bezüglich der fehlenden Dachbegrünung von Seiten der Verwaltung zugestimmt werden.


Beschlussvorschlag:

 

Dem Bauvorhaben wird mit Befreiung bezüglich des Nichterreichens der

50-prozentigen Dachbegrünung bei der Industriehalle in Anbetracht der Errichtung einer Solaranlage zugestimmt. Die Kompensation der fehlenden Begrünung hat auf dem Grundstück zu erfolgen.