Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:

 

Das Anwesen „Schenkgasse 2 + 4“ liegt im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet „Altstadt Marktheidenfeld“ sowie im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung (Teilbereich 1, Altstadt). Das Gebäude ist nicht historisch und nicht ortbildprägend.

 

Die Fenster entsprechen nicht den Vorgaben der Gestaltungssatzung. Die Ausführung erfolgt nicht mit einem aufrecht stehenden Fensterformat und auch die Seitenverhältnisse (Höhe zu Breite) entsprechen nicht den Vorgaben. Somit ist eine isolierte Abweichung von der Gestaltungssatzung der Stadt Marktheidenfeld bezüglich der Maßverhältnisse bzw. Proportionen zu erteilen.

 

Nachdem es sich hier lediglich um einen Austausch von Fenstern handelt und die vorgeschlagene Ausführung dem Bestand entspricht und ein einheitliches Erscheinungsbild sichert, können die Fenster aus städtebaulicher Sicht nach Auffassung der Sanierungsbeauftragten wie geplant umgesetzt werden. Eine Förderung im Kommunalen Förderprogramm ist deshalb auch nicht möglich.

 

Der isolierten Abweichung von der Gestaltungssatzung bezüglich der Maßverhältnisse bzw. Proportionen wurde verwaltungsintern zugestimmt.