Am 02.03.2021 wurde Erstem Bürgermeister
Thomas Stamm eine Online Petition mit 683 Unterschriften überreicht, in der der
Erhalt des städtischen Musikinstituts gefordert wird.
In der Sitzung vom 25. März 2021 hat der
Stadtrat grundsätzliche Informationen zum Musikinstitut erhalten. Michael
Dröse, zweiter Vorsitzender des Verbands Bayerischer Sing- und Musikschulen,
hat darüber hinaus einen Überblick über die Möglichkeiten für eine Sing- und
Musikschule gegeben.
Im Gremium wurden Verbesserungspotentiale diskutiert
und Kooperationen mit weiteren Bildungseinrichtungen angeregt.
Diese Anregungen werden von der Verwaltung
aufgegriffen. Für das kommende Schuljahr soll beispielsweise verstärkt in den
städtischen Kindertagestätten und in der Grundschule auf die Möglichkeiten der
musikalischen Bildung im städtischen Musikinstitut, beginnend mit der
Musikalischen Früherziehung, hingewiesen werden.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 02.07.2020 beschlossen, die Schülerbeiträge um ca. 10 % zum Schuljahr 2021/2022 zu erhöhen. Diese sind wie folgt:
|
Beitrag Schuljahr 2020/2021 |
Künftiger Beitrag Schuljahr 2021/2022 |
Erhöhung in % |
Einzelunterricht 50 Minuten |
677 € |
744 € |
9,9 |
Einzelunterricht 25 Minuten |
344 € |
380 € |
10,5 |
2er Gruppe 50 Minuten |
344 € |
380 € |
10,5 |
3er Gruppe 50 Minuten |
250 € |
275 € |
10,0 |
4er oder 5er Gruppe 50 Minuten |
205 € |
225 € |
9,8 |
Musikalische Früherziehung 40 Minuten in der Gruppe |
100 € |
120 € |
20,0 |
Ensemble-Ausbildung im Akkordeon |
47 € |
52 € |
10,6 |
Mit der Beitragserhöhung liegen die Beiträge des städtischen Musikinstituts nach wie vor unter den Gebühren der Musikschulen im Umkreis.
Das Gremium erörtert den Sachverhalt. Aufgrund verschiedener Hinweise aus dem Gremium wird der vorgelegte Beschlussvorschlag durch Herrn Hanakam und den Bürgermeister modifiziert.
Stadtrat Adam rät dazu, das Thema rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen aufzubereiten, um auf fundierte Zahlen zugreifen zu können.
Beschluss:
Die Stadt
Marktheidenfeld unterhält weiterhin eine kommunale musikalische
Bildungseinrichtung. Der Unterrichtsbetrieb des städtischen Musikinstituts wird
im Schuljahr 2021/2022 wie bisher fortgesetzt.
Die Verwaltung wird beauftragt,
für das Schuljahr 2022/2023 eine mögliche Neuausrichtung der kommunalen
musikalischen Bildungseinrichtung zu überprüfen und vorzustellen.