Die Verordnung über
öffentliche Anschläge in der Stadt Marktheidenfeld tritt bestimmungsgemäß nach
20 Jahren außer Kraft. Es ist daher eine neue Verordnung zu erlassen.
Die neue Verordnung
unterscheidet drei Arten von Plakatierungen:
·
Die
Anschlagtafeln in der Kernstadt und den Stadtteilen (genehmigungsfrei, nur für
örtliche Veranstaltungen bestimmt)
·
Die
Bannerwerbung an den Kreiseln Neue Mainbrücke/Nordring und Südring/B 8 (jeweils
sechs Plakate möglich, 3 x 1 m, genehmigungs- und verwaltungsgebührenpflichtig)
·
Sonstige
Standorte (genehmigungs- und verwaltungsgebührenpflichtig)
Die alte Verordnung
wurde den Gremiumsmitgliedern über das Ratsinformationssystem zur Einsichtnahme
zur Verfügung gestellt.
Hinsichtlich der
Verwaltungsgebühren verweist der Geschäftsleitende Beamter auf die erst vor
kurzem beschlossene Kostensatzung der Stadt.
Das Gremium
erörtert den Sachverhalt. Es wird angeraten, vor allem in den Stadtteilen auch
die Anbringung von Veranstaltungshinweisen aus den Nachbarorten zuzulassen.
Weiter müsse den städtischen Mitarbeitern zugestanden werden, dass diese
Werbung nach Veranstaltungen auch abhängen dürften.
Aufgrund
verschiedener Hinweise aus dem Gremium modifiziert Herr Hanakam die Verordnung.
Die Gremiumsmitglieder können den neuen Wortlaut auf der Leinwand sehen.
Fraktionsvorsitzender
Oswald rät abschließend dazu, die vorhandenen Anschlagtafeln zu prüfen und
gegebenenfalls zu überarbeiten oder neu zu errichten. Die Tafeln seien
teilweise mit Tackernadeln übersäht, sodass die Anbringung neuer Plakate
schwierig sei.
Der Bürgermeister
sagt eine Prüfung zu.
Beschluss:
Der Stadtrat
beschließt die vorgelegte Verordnung (Anlage 1 des Protokolls). Die Verwaltung
wird beauftragt, die Verordnung auszufertigen und bekannt zu machen.