Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Die Verordnung über öffentliche Anschläge in der Stadt Marktheidenfeld tritt bestimmungsgemäß nach 20 Jahren außer Kraft. Es ist daher eine neue Verordnung zu erlassen.

 

Die neue Verordnung unterscheidet drei Arten von Plakatierungen:

·         Die Anschlagtafeln in der Kernstadt und den Stadtteilen (genehmigungsfrei, nur für örtliche Veranstaltungen bestimmt)

·         Die Bannerwerbung an den Kreiseln Neue Mainbrücke/Nordring und Südring/B 8 (jeweils sechs Plakate möglich, 3 x 1 m, genehmigungs- und verwaltungsgebührenpflichtig)

·         Sonstige Standorte (genehmigungs- und verwaltungsgebührenpflichtig)

 

Die alte Verordnung wurde den Gremiumsmitgliedern über das Ratsinformationssystem zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

 

Hinsichtlich der Verwaltungsgebühren verweist der Geschäftsleitende Beamter auf die erst vor kurzem beschlossene Kostensatzung der Stadt.

 

Das Gremium erörtert den Sachverhalt. Es wird angeraten, vor allem in den Stadtteilen auch die Anbringung von Veranstaltungshinweisen aus den Nachbarorten zuzulassen. Weiter müsse den städtischen Mitarbeitern zugestanden werden, dass diese Werbung nach Veranstaltungen auch abhängen dürften.

 

Aufgrund verschiedener Hinweise aus dem Gremium modifiziert Herr Hanakam die Verordnung. Die Gremiumsmitglieder können den neuen Wortlaut auf der Leinwand sehen.

 

 

Fraktionsvorsitzender Oswald rät abschließend dazu, die vorhandenen Anschlagtafeln zu prüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten oder neu zu errichten. Die Tafeln seien teilweise mit Tackernadeln übersäht, sodass die Anbringung neuer Plakate schwierig sei.

Der Bürgermeister sagt eine Prüfung zu.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die vorgelegte Verordnung (Anlage 1 des Protokolls). Die Verwaltung wird beauftragt, die Verordnung auszufertigen und bekannt zu machen.