Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Die Stadt Wertheim beabsichtigt am Standort Wertheim-Bestenheid eine Modernisierung und Erweiterung des bestehenden Hagebaumarktes mit einer bisherigen Verkaufsfläche von 4.000 m² auf 7.000 m². Innenstadtrelevante Sortimente sind im aktuell noch gültigen Bebauungsplan ausgeschlossen. Künftig plant die Stadt Wertheim auch zentrenrelevante Sortimente gemäß der Sortimentsliste der Stadt Wertheim in einem Umfang von maximal 10 % der Gesamtverkaufsfläche (vormals bis zu 700 m²/geänderte Fassung max. 800 m²) zuzulassen.

Durch den Bebauungsplan werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebes mit nicht zentrenrelevanten Hauptsortimenten (Bau- und Heimwerkerbedarf, Gartenbedarf) sowie zentrenrelevanten Randsortimenten geschaffen. Eigenständige Betriebseinheiten mit zentrenrelevanten Sortimenten sind nicht zulässig, mit Ausnahme des Backwarenverkaufshops. Die Verkaufsfläche des Backshops ist in den zulässigen max. 800 m² Verkaufsfläche für zentrenrelevante Randsortimente enthalten.

 

Das Plangebiet umfasst ca. 2,19 ha und liegt im Industriegebiet in Wertheim-Bestenheid, direkt angrenzend an den bestehenden Hagebaumarkt. Der Bebauungsplan wird gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung durchgeführt.

 

Laut Regionalplan Heilbronn – Franken 2020 ist die Wertheimer Innenstadt als Standort für zentrenrelevante regionalbedeutsame Einzelhandelsgroßprojekte ausgewiesen. Die Gewerbegebiete im Stadtteil Bestenheid bilden einen Ergänzungsstandort für nicht zentrenrelevante regionalbedeutsame Einzelhandelsgroßprojekte.

 

Im wirksamen Flächennutzungsplan 89 der Stadt Wertheim ist das Plangebiet als „Sondergebiet“ bzw. „Industriegebiet“ ausgewiesen. Das künftige Sondergebiet „Bau-, Heimwerker- und Gartenmarkt“ kann somit nur teilweise aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden und bedarf einer Teiländerung für eine künftige „Sonderbaufläche für Einzelhandel“.

 

Aufgrund der Stellungnahe des Regierungspräsidiums Stuttgart musste eine Konkretisierung der angestrebten Verkaufsfläche des Bau- und Gartenmarktes erfolgen. Es wurde diesbezüglich auf die vom Branchenverband (Handelsverband Heimwerken Bauen Garten) allgemein akzeptierte Gewichtung zurückgegriffen.

 

Darüber hinaus wurden zum besseren Verständnis statt der Verkaufsflächenzahl die Verkaufsfläche festgelegt, ebenso eine Definition der Verkaufsfläche mit aufgenommen:

 

 

 

 

„Verkaufsfläche ist die Fläche, die dem Verkauf dient einschließlich Gänge, Treppen in den Verkaufsräumen, Standflächen für Einrichtungsgegenstände, Kassenzonen, Schaufenster und sonstiger Flächen, soweit sie dem Kunden zugänglich sind, sowie Freiverkaufsflächen, soweit sie nicht nur vorübergehend genutzt werden.“

 

Zudem wurde die Festsetzungen zum Backwarenverkaufsshops (siehe oben) präzisiert.


Beschluss:

 

Von Seiten der Stadt Marktheidenfeld bestehen keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplans Sondergebiet „Bau-, Heimwerker- und Gartenmarkt“ (Sporkertwiesen) sowie den Erlass örtlicher Bauvorschriften in Wertheim-Bestenheid. Auch die zwischenzeitlichen Bebauungsplanänderungen berühren nicht die Belange der Stadt Marktheidenfeld.