Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:

 

·         Liegt gem. § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

·         fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein

·         Stellplatzsatzung eingehalten

·         Erschließung ist gesichert


Keine Einwände.

 

Dem Bauvorhaben wurde verwaltungsintern zugestimmt.

 

Vorgesehen ist der Ausbau des Dachgeschosses zu einer Wohnung, der Einbau einer Dachgaube sowie der Anbau einer Außentreppe. Die erforderlichen Stellplätze werden auf dem Baugrundstück hergestellt. Die Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.