Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:

 

·         Liegt gem. § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

·         fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein

·         Erschließung ist gesichert


Keine Einwände.

 

Dem Bauvorhaben wurde verwaltungsintern zugestimmt.

 

Vorgesehen ist eine Terrasse auf der bereits vorhandenen Garage mit einer Größe von 9,99 m x 4,31 m auf der Grundstücksgrenze zum Spielplatz (städtisches Grundstück). Von Seiten der Verwaltung besteht hiermit Einverständnis.