Geschäftsleitender Beamter Hanakam erläutert, in der Sitzung vom 15.04.2021 habe man über den Bebauungsplan Sondergebiet Söllershöhe beraten. Im Verlauf der Beratung sei man übereingekommen, einen Satz zur Zufahrtsbreite und die diesbezügliche textliche Festsetzung Nr. 3.9 ersatzlos zu streichen. Ein entsprechender Beschluss sei gefasst worden.
Gestern habe sich nun herausgestellt, dass aus der textlichen Festsetzung Nr. 3.9 lediglich ein Satz gestrichen hätte werden müssen, da die anderen Festsetzungen weiterhin Bestand haben sollen.
Das Protokoll ist daher zu berichtigen.
Beschluss:
Das Protokoll zu TOP
106/2021, „29. Änderung Flächennutzungsplan und Aufstellung Bebauungsplan
„Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel und Erweiterung des Gewerbeparks
Söllershöhe, Altfeld“ – Behandlung TÖB sowie Auslegungsbeschluss“ vom
15.04.2021 wird hinsichtlich Ziffer 1 des Beschlusses wie folgt korrigiert:
Abschließender
Beschluss:
1. Aus der Festsetzung Nr. 3.9 des Bebauungs-
und Grünordnungsplans, Stand 15.04.2021, wird der Satz „Zufahrten, über die
Baugrundstücke verkehrlich erschlossen werden, sind, abweichend von der
Stellplatz- und Ablösesatzung der Stadt Marktheidenfeld, bis maximal 12,00 m
Breite zulässig.“ ersatzlos gestrichen. Die übrigen Festsetzungen der Nr. 3.9
bleiben unverändert fortbestehen.