Fraktionsvorsitzender Oswald beantragt, den Tagesordnungspunkt „Erneuter Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB für das Grundstück Fl.-Nr. 12/3, Gemarkung Marienbrunn" abzusetzen und begründet den Antrag wie folgt:

 

„Im Namen meiner Fraktion bitte ich, den Tagesordnungspunkt 5 heute von der Tagesordnung zu nehmen.

Es gibt hier für uns noch dringenden Klärungsbedarf vor einer Zustimmung oder Ablehnung zu diesem Beschluss.

In dem uns vorliegenden Sachverhalt wird aus einer Mail des Landratsamtes an den Planer zitiert, wonach eine Zustimmung zu dieser Einbeziehungssatzung automatisch bedeuten würde, dass in Marienbrunn, egal wo, kein weiteres Baugebiet mehr erschlossen werden kann bzw. keine Bauleitplanung mehr weiterverfolgt werden kann. Dies leuchtet uns keinesfalls ein, daher bitten wir diese Aussage auch für die Stadtverwaltung vom LRA einzuholen bzw. hier nachzufragen, wie es sein kann, dass die Erschließung von einem bis maximal drei Bauplätzen ein ganzes Baugebiet mit mindestens 25 Bauplätzen verhindern soll oder kann. Wir verstehen es nicht. Sobald hierzu etwas schriftlich vorliegt, bitten wir den heutigen Tagesordnungspunkt wieder auf die Tagesordnung zu bringen und vor allem gleichzeitig auch den Tagesordnungspunkt zur Erschließung eines möglichen Baugebietes im Nordwesten von Marienbrunn zu behandeln. Somit kann dann über beide Maßnahmen beschlossen werden und keine Maßnahme verhindert die andere.

Vielen Dank für Ihre Zustimmung.“

 

Die Fraktionsvorsitzenden Richter und Wagner schließen sich an und betonen, ebenfalls noch Klärungsbedarf zu sehen.

 

Aus dem Gremium wird konkludent Zustimmung zum Antrag der CSU-Fraktion signalisiert. Der Tagesordnungspunkt wird daher von der Tagesordnung genommen.