Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 3

Nach der zehnminütigen Sitzungsunterbrechung wird die Diskussion erneut aufgenommen. Aufgrund mehrerer Rückfragen bezüglich der Gebietsgrenzen erläutert Herr Burk vom städtischen Bauamt die Ausdehnung des „alten“ Sanierungsgebietes und die künftig neu in das Sanierungsgebiet „Altstadt“ integrierten Stadtbereiche. Weiter führt die Verwaltung aus, es sei denkbar, zusätzlich noch weitere kleinere Sanierungsgebiete festzulegen, die im jetzigen Entwurf keine Berücksichtigung gefunden haben.

 

Übereinstimmend wird im Gremium die Sinnhaftigkeit einer Integration des Stadtentwicklungsbeirats, des Stadtentwicklungssauschusses, der Projektgruppen etc. in den im Rahmen des INSEK geforderten Arbeitskreis festgehalten, da sich diese Gruppen bereits intensiv mit der Stadtentwicklung im weitesten Sinne beschäftigen.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt den Beginn und die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets nach § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch gemäß Lageplan mit Umgriff vom 11.08.2020 (Anlage 1 des Protokolls).

 

Der Beschluss über die Durchführung der „Vorbereitenden Untersuchung“ sowie der Lageplan mit der grundstücksgenauen Abgrenzung wird öffentlich bekannt gemacht. Der Bekanntmachung ist der § 141 BauGB beizufügen. Auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB ist hinzuweisen.