Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Birken III“, die Erschließung ist entsprechend gesichert.

 

Für das Hauptgebäude ist eine Dachneigung von 45° vorgesehen, was den Vorgaben des Bebauungsplanes entspricht. Für die Dachneigung des Anbaus in Form eines Zwerchgiebels ist jedoch ein flachgeneigtes Dach von 3° mit einer Stehfalzblecheindeckung vorgesehen. Aufgrund der Unterordnung des Anbaus kann der geringen Dachneigung wie auch der Stehfalzblecheindeckung anstatt der vorgegebenen rot/rotbraunen Dacheindeckung aus städtebaulichen Gründen zugestimmt werden

Darüber hinaus ist die vorgegeben Kniestockhöhe um 30 cm überschritten. Dies wird jedoch damit begründet, dass aufgrund der vorgegeben niedrigen Wandhöhe so das Dachgeschoss besser genutzt werden kann und sich das Gebäude in gegliederter Form besser in die Umgebungsbebauung einfügt.

 

Zudem ist der Carport teilweise außerhalb der Baugrenze vorgesehen. Nachdem gemäß Bebauungsplan ein Carport ausnahmsweise im Einvernehmen mit der Stadt auch außerhalb der Baugrenze errichtet werden kann, also diese Ausnahme explizit im Bebauungsplan berücksichtigt ist, kann dem von Seiten der Verwaltung stattgegeben werden.

 

Aufgrund des o. g. Sachverhalts sind deshalb folgende Befreiungen und Ausnahmen vom Bebauungsplan notwendig:

 

·         Abweichende Dachneigung und Dacheindeckung des Anbaus

·         Überschreitung der zulässigen Kniestockhöhe um 30 cm

·         Carport teilweise außerhalb der Baugrenze

 

Stadtrat Martin Harth ist der Auffassung, dass man den Abweichungen vom Bebauungsplan zustimmen kann, da man in der näheren Umgebung vergleichbare Bauvorhaben vorfindet.

Hierzu ergänzt der Vorsitzende, dass eine Nachverdichtung wünschenswert ist.

 

Stadtrat Heinz Richter vertritt die Meinung, dass bei der Größe des Grundstückes die Möglichkeit besteht, die Grundstücksgrenze hinsichtlich des Carports einzuhalten. Fragwürdig ist aus seiner Sicht die Einsehbarkeit des Grundstücks in Bezug auf die gegenüberliegende Kindertagesstätte. Des Weiteren weist er auf die Thematik des Baugebietes „Birken III“ der Stadtratssitzung vom 15.04.2021 hin und fragt nach, ob die Nachbarunterschriften vorliegen. Herr Burk teilt mit, dass die Nachbarunterschriften nicht vollständig sind, ein Schreiben vom Bauherren liegt vor.


Beschlussvorschlag:

 

Dem Bauvorhaben wird einschließlich der erforderlichen Befreiungen bezüglich der Dachneigung des Anbaus, der Dacheindeckung des Anbaus sowie der Überschreitung der Kniestockhöhe zugestimmt; ebenso wie der ausnahmsweise zulässigen (hier teilweisen) Errichtung des Carports außerhalb der Baugrenze.