Sitzung: 18.05.2021 Bau- und Umweltausschuss
Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:
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Liegt gem. § 34
BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
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fügt sich in
die Eigenart der näheren Umgebung ein
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Stellplatzsatzung
eingehalten
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Erschließung
ist gesichert
Keine Einwände.
Dem Bauvorhaben wurde verwaltungsintern zugestimmt.
Vorgesehen ist ein Um- und Anbau an ein besehendes Wohnhaus mit Garage und Überdachung, wobei unter der neuen Überdachung ein Stellplatz geplant ist. Die Gesamtzufahrtsbreite von Garage und überdachtem Stellplatz beträgt jedoch insgesamt 6 m und entspricht somit der Stellplatz- und Ablösesatzung.