Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:

 

·         Liegt gem. § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

·         fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein

·         Stellplatzsatzung eingehalten

·         Erschließung ist gesichert


Keine Einwände.

 

Dem Bauvorhaben wurde verwaltungsintern zugestimmt.

 

Vorgesehen ist ein Um- und Anbau an ein besehendes Wohnhaus mit Garage und Überdachung, wobei unter der neuen Überdachung ein Stellplatz geplant ist. Die Gesamtzufahrtsbreite von Garage und überdachtem Stellplatz beträgt jedoch insgesamt 6 m und entspricht somit der Stellplatz- und Ablösesatzung.