Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:

 

·         Liegt gem. § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

·         fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein

·         Stellplatzsatzung ist eingehalten

·         Erschließung ist gesichert


Keine Einwände.

 

Dem Bauvorhaben wurde verwaltungsintern zugestimmt.

 

Vorgesehen sind der Abbruch des bestehenden westlichen Anbaus sowie die anschließende Neuerrichtung eines Anbaus in veränderter Größe.

Geplant sind ein Wintergarten bzw. Balkon sowie im Kellergeschoss eine Werkstatt und im Erdgeschoss ein Essbereich.