Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0

Nach wie vor beutelt die Pandemie sowohl insbesondere den innerstädtischen Fachhandel als auch die Gastronomie und die touristischen Leistungsanbieter in hohem Maße.

 

Als Unterstützungsmaßnahme der Stadt hat der Stadtrat beschlossen, die Sondernutzungsgebühren 2021 für Außengastronomie auszusetzen. Darüber hinaus hat sich die Stadt Marktheidenfeld als Modellkommune nach dem Tübinger Modell beworben.

 

Als Zeichen der Solidarität und um Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleister zu unterstützen und nach dem Lockdown Kunden und Gäste für die Stadt zurück zu gewinnen, plant die Stadtverwaltung einige weitere konkrete Maßnahmen.

 

Diese sind sowohl mit der Werbegemeinschaft als auch mit dem Hotel- und Gaststättenverein Marktheidenfeld abgestimmt.

 

Kurzfristige Maßnahmen:

·         Verlegung des Maimarkts, sofern wieder Veranstaltungen erlaubt sein werden, auf den 4. Juli 2021 (Rechtsverordnung siehe Anlage).

·         Wertgutschein in Höhe von 25 €, Arbeitstitel „Marktheidenfelder Blüten“: Hier können Kunden und Gäste einen Gutschein im Wert von 25 € erwerben, zahlen jedoch nur 20 €. Einlösbar ist der Gutschein in allen Gastronomie-, Fachhandels- und Dienstleistungsbetrieben. Die Stadt zahlt die Differenz von fünf € und stellt hierfür 2.000 € zur Verfügung.

·         Verteilung von Gutscheinen für offene Stadtführungen an die Gastronomie und Hotellerie.

·         Die Touristinformation erstellt das Gästejournal und jährlich das Unterkunfts- und Gaststättenverzeichnis. Hier haben alle Unterkunfts- und Gastronomiebetriebe die Möglichkeit, sich mit einem Werbe-Eintrag zu beteiligen. Aufgrund des wieder verlängerten Lockdowns hat die Touristinformation bislang noch keine Rechnung für diese Leistung an die beteiligten Betriebe gestellt. Wegen der weiteren nicht vorhanden Öffnungsperspektive für die Unterkunfts- und Gastronomiebetriebe schlägt die Verwaltung eine Nicht-in-Rechnungstellung der Unkosten für den aktuellen Werbeeintrag der einzelnen Leistungsanbieter vor. Es handelt sich hierbei um einen Gesamtbetrag von 5.525 €.

·         Fortführung der Gemeinschaftsaktion „Sommer in Marktheidenfeld“ im Rahmen der dann gegebenen rechtlichen Möglichkeiten.

 

Mittelfristig:

·         Imagekampagne: „Gutes aus der Stadt“

·         Gründerwettbewerb für Neueröffnungen von Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistern in der Innenstadt

·         Neues Veranstaltungsformat „Abendmarkt“ im Herbst

 

Langfristig:

·         INSEK: Integriertes Nachhaltiges Städtebauliches Entwicklungskonzept

·         Darüber hinaus werden einige staatliche Förderprogramme zur Belebung von Innenstädten aufgelegt. Diese werden aktuell geprüft.


Beschluss:

 

Der Maimarkt wird auf den 4. Juli 2021 verlegt. Der Änderungsverordnung zur Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten in der Stadt Marktheidenfeld (Anlage 2 des Protokolls) wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderungsverordnung auszufertigen und bekanntzumachen.

 

 

einstimmig beschlossen      Ja 24  Nein 0 

 

 

 

Beschluss:

 

Die Unkostenbeiträge für die aktuellen Einträge in Gastronomie- und Unterkunftsverzeichnis sowie Gästejournal werden nicht in Rechnung gestellt.