Mit Beschluss vom 12.11.2020 hat der Stadtrat die Fortschreibung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) mit Vorbereitenden Untersuchungen (VU) und einem Parkraumkonzept für die Innenstadt Marktheidenfelds beschlossen. Das Büro Haines-Leger wurde mit der Durchführung in der Sitzung am 10.12.2020 beauftragt.

 

Die VU sind Grundlage und Voraussetzung für die Ausweisung eines Sanierungsgebietes. Das vorhandene Sanierungsgebiet ist bis zum 31.12.2021 laut Gesetz, § 235 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB), aufzuheben.

 

Im Rahmen dieser VU sollen Beurteilungsgrundlagen über die Notwenigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden Ziele der Planung und Durchführbarkeit der Sanierung gewonnen werden.

 

Nach § 141 Abs. 3 BauGB leitet die Stadt die Vorbereitung der Sanierung durch den Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen ein. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen.

 

Hinweis:

Der Beschluss über vorbereitende Untersuchungen ist nicht gleichbedeutend mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes. Diese bedarf einer besonderen Sanierungssatzung.

 

Das Gremium diskutiert kontrovers die Gebietsgrenzen.