Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0

Das Landratsamt Main-Spessart hat das Überschwemmungsgebiet des Mains im Jahr 1998 für den Bereich des Landkreises Main-Spessart mit Ausnahme der Gemarkungen Lohr am Main, Sendelbach und Wombach festgesetzt. Da die Festsetzungen von Amts wegen an neue Erkenntnisse anzupassen sind, wurde das Berechnungsmodell für den Main im November 2020 vom Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg überarbeitet und neu berechnet. Eine Bahnbrücke im Stadtgebiet von Lohr und somit im rechten Vorland des Mains fehlte im Modell. Da diese Brücke Einfluss auf das Überschwemmungsgebiet hat, wurde sie nun vermessen und eingearbeitet, außerdem die Fußgängerunterführung in der Wombacher Straße. Darüber hinaus wurden Modellkorrekturen im Bereich der Kläranlage Karlstadt vorgenommen.

 

Es wird nun vom Landratsamt beabsichtigt, das Überschwemmungsgebiet durch Rechtsverordnung neu festzusetzen. Hierbei handelt es sich um die Ermittlung und Darstellung einer von Natur aus bestehenden Hochwassergefahr, nicht um eine behördliche Planung. Damit sollen insbesondere

 

·         ein schadloser Hochwasserabfluss sichergestellt werden,

·         Gefahren kenntlich gemacht werden,

·         freie, unbebaute Flächen als Retentionsraum geschützt und erhalten werden und

·         in bebauten und beplanten Gebieten Schäden durch Hochwasser verringert bzw. vermieden werden.

 

Für das Überschwemmungsgebiet im Bereich der Stadt Marktheidenfeld haben sich nur geringfügige Änderungen ergeben. So wurden u. a. die gesamte Kläranlage Marktheidenfeld sowie weitere bebaute Bereiche der Altstadt (u. a. am Lohgraben, den Gassen entlang des Mains, des Brückenparkplatzes sowie der Georg-Mayr-Straße und Am Karbach im Stadtteil Zimmern) dem ermittelten Überschwemmungsgebiet zugeordnet. Zudem ergaben sich kleinere Veränderungen in den Uferbereichen im Allgemeinen.

 

Die Planunterlagen liegen im Zeitraum von 19.04.2021 – 21.05.2021 zur allgemeinen Einsichtnahme im Rathaus aus.

 

Ebenso können diese in digitaler Form auf der Homepage der Stadt Marktheidenfeld unter folgendem Link eingesehen werden:

 

https://www.stadt-marktheidenfeld.de/rathaus-burgerservice/amter-und-abteilungen/bau-und-umweltamt/auslegungen

 

Nach intensiver Erörterung der Sachlage wird im Gremium festgehalten, dass insbesondere die neue Zuordnung des Geländes der Kläranlage als Problem angesehen werde. Der Verwaltung wird geraten, mit dem Landratsamt abzuklären, welche Konsequenzen die Neuberechnung des Überschwemmungsgebiets auf eine zukünftig eventuell erforderliche Erweiterung der Kläranlage habe.


Beschluss:

 

Die Stadt Marktheidenfeld nimmt die Neufestsetzung des Überschwemmungsgebiets des Mains (Gewässer-km 149,360 bis 238,600) im Gebiet der Städte Gemünden a. Main, Karlstadt, Lohr a. Main, Marktheidenfeld, Rothenfels, im Gebiet der Märkte Karbach, Kreuzwertheim, Triefenstein und Zellingen sowie im Gebiet der Gemeinden Hafenlohr, Hasloch, Himmelstadt, Neuendorf, Neustadt a. Main und Roden zur Kenntnis.