Die Kostensatzung
wurde überarbeitet. Der Entwurf wurde den Stadtratsmitgliedern über das
Ratsinformationssystem überlassen.
Geschäftsleitender
Beamter Hanakam erläutert die angepassten sowie neu aufgenommenen
Kostengruppen. Ziel der Überarbeitung sei es, Rechtssicherheit zu schaffen.
Gleichzeitig komme man dem Auftrag des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes
zur Aktualisierung der städtischen Satzungen nach.
Der Erste
Bürgermeister stellt ergänzend fest, dass zumeist auf eine Gebührenerhebung
durch die Verwaltung verzichtet werde. Hauptsächlich werden Gebühren für
Negativzeugnisse, dies sei eine Bestätigung, dass kein Vorkaufsrecht für ein
Grundstück bestehe, berechnet.
Das Gremium
diskutiert die vorgeschlagenen Gebührenspannen sowie einen möglichen Verweis
auf das Kommunale Kostenverzeichnis (KommKVz), um die Gebühren aktuell zu
halten.
Weiter wird
vorgeschlagen, den Stadträten bei künftigen Satzungsanpassungen eine Synopse
zur Verfügung zu stellen, um die Änderungen schneller ersehen zu können.
Beschluss:
Die Satzung über
die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis
der Stadt Marktheidenfeld wird wie vorgelegt neu erlassen (Anlage 1 des
Protokolls). Die Verwaltung wird beauftragt, die Kostensatzung auszufertigen
und bekanntzumachen.