Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0

Die Kostensatzung wurde überarbeitet. Der Entwurf wurde den Stadtratsmitgliedern über das Ratsinformationssystem überlassen.

 

Geschäftsleitender Beamter Hanakam erläutert die angepassten sowie neu aufgenommenen Kostengruppen. Ziel der Überarbeitung sei es, Rechtssicherheit zu schaffen. Gleichzeitig komme man dem Auftrag des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes zur Aktualisierung der städtischen Satzungen nach.

Der Erste Bürgermeister stellt ergänzend fest, dass zumeist auf eine Gebührenerhebung durch die Verwaltung verzichtet werde. Hauptsächlich werden Gebühren für Negativzeugnisse, dies sei eine Bestätigung, dass kein Vorkaufsrecht für ein Grundstück bestehe, berechnet.

 

Das Gremium diskutiert die vorgeschlagenen Gebührenspannen sowie einen möglichen Verweis auf das Kommunale Kostenverzeichnis (KommKVz), um die Gebühren aktuell zu halten.

Weiter wird vorgeschlagen, den Stadträten bei künftigen Satzungsanpassungen eine Synopse zur Verfügung zu stellen, um die Änderungen schneller ersehen zu können.


Beschluss:

 

Die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Marktheidenfeld wird wie vorgelegt neu erlassen (Anlage 1 des Protokolls). Die Verwaltung wird beauftragt, die Kostensatzung auszufertigen und bekanntzumachen.